# IT-Gutachterstelle --- ## Seiten - [Neutralität & Unabhängigkeit](https://www.it-gutachterstelle.de/neutralitaet-unabhaengigkeit/): Die INFOSOFT Herstellerneutrale Softwareberatung AG arbeitet herstellerneutral und unabhängig. Wir unterhalten keine provisionsbasierten Vertriebskooperationen mit Softwareherstellern, Systemhäusern oder Implementierungspartnern. Unsere... - [Verfahrenshinweise & Kosten](https://www.it-gutachterstelle.de/verfahrenshinweise-kosten/): Die IT-Streitbeilegung der INFOSOFT Herstellerneutrale Softwareberatung AG dient der strukturierten außergerichtlichen Klärung technischer, organisatorischer und projektbezogener IT-Konflikte. Je nach Sachlage... - [IT-Gutachterstelle - IT-Sachverständige für komplexe IT-Projekte und Systeme](https://www.it-gutachterstelle.de/): Unabhängige IT-Sachverständige und EDV-Gutachter für komplexe IT-Projekte und Systeme. In 3 Schritten zu Ihrem fundierten IT-Gutachten. Sofortgutachten möglich. --- # # Detailed Content ## Seiten - Published: 2026-05-14 - Modified: 2026-05-14 - URL: https://www.it-gutachterstelle.de/neutralitaet-unabhaengigkeit/ Die INFOSOFT Herstellerneutrale Softwareberatung AG arbeitet herstellerneutral und unabhängig. Wir unterhalten keine provisionsbasierten Vertriebskooperationen mit Softwareherstellern, Systemhäusern oder Implementierungspartnern. Unsere Bewertungen, Empfehlungen und Stellungnahmen erfolgen auf Grundlage fachlicher Kriterien, nachvollziehbarer Bewertungsmaßstäbe und der im Einzelfall vereinbarten Aufgabenstellung. Vor Übernahme eines Streitbeilegungs-, Gutachten-, Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsgutachtenauftrags prüfen wir, ob Umstände vorliegen, die unsere Neutralität oder Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Erkennbare Interessenkonflikte werden offengelegt. Soweit eine neutrale Tätigkeit nicht gewährleistet werden kann, übernehmen wir den Auftrag nicht oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Beteiligten nach Offenlegung der maßgeblichen Umstände. Unsere Rolle besteht nicht darin, Softwareprodukte zu vertreiben oder Anbieterinteressen zu fördern, sondern technische, organisatorische und projektbezogene Sachverhalte unabhängig, nachvollziehbar und lösungsorientiert zu klären. --- - Published: 2026-05-14 - Modified: 2026-05-14 - URL: https://www.it-gutachterstelle.de/verfahrenshinweise-kosten/ Die IT-Streitbeilegung der INFOSOFT Herstellerneutrale Softwareberatung AG dient der strukturierten außergerichtlichen Klärung technischer, organisatorischer und projektbezogener IT-Konflikte. Je nach Sachlage kann die Unterstützung insbesondere erfolgen als: – IT-Gutachten zur – moderierten technische Klärung, – neutralen fachlichen Bewertung, – streitvorbereitenden technische Stellungnahme, – Projektstatusanalyse, – technischen Liefergegenstandsprüfung, – Projektmanagementbewertung. Art, Umfang, Beteiligte, Vertraulichkeit, Vergütung und Ergebnisform werden vor Beginn des Verfahrens gesondert vereinbart. Die INFOSOFT Herstellerneutrale Softwareberatung AG erbringt keine Rechtsberatung. Rechtliche Fragestellungen können im Verfahren durch Rechtsanwälte oder sonstige rechtlich qualifizierte Berater der Beteiligten begleitet werden. Ziel der IT-Streitbeilegung ist es, technische und organisatorische Sachverhalte nachvollziehbar zu klären, Entscheidungsgrundlagen zu schaffen und — soweit möglich — eine außergerichtliche Verständigung zwischen den Beteiligten zu unterstützen. Die Vertraulichkeit des Verfahrens und die Verwendung der Ergebnisse richten sich nach der jeweiligen Verfahrensvereinbarung. Kostenhinweise Unsere Leistungen werden grundsätzlich auf Grundlage eines individuellen Angebots erbracht. Die Vergütung richtet sich nach Art, Umfang, Dringlichkeit und Komplexität der beauftragten Leistung sowie nach der vereinbarten Leistungsart. Soweit Stundensätze, Tagessätze oder Richtwerte genannt werden, verstehen sich diese gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Vor Beginn einer kostenpflichtigen Tätigkeit erhalten Auftraggeber ein Angebot oder eine gesonderte Honorarvereinbarung. Darin werden die wesentlichen Leistungsinhalte, Vergütungsgrundlagen und Abrechnungsmodalitäten beschrieben. Bei Streitbeilegungs-, Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsgutachtenverfahren kann zusätzlich vereinbart werden, wie die Kosten zwischen den Beteiligten getragen werden. --- > Unabhängige IT-Sachverständige und EDV-Gutachter für komplexe IT-Projekte und Systeme. In 3 Schritten zu Ihrem fundierten IT-Gutachten. Sofortgutachten möglich. - Published: 2019-01-14 - Modified: 2026-06-25 - URL: https://www.it-gutachterstelle.de/ EDV-Gutachter für komplexe IT-Projekte und -Systeme Kompetent. Unabhängig. Objektiv. Wenn IT-Projekte stocken, Leistungen unklar bleiben oder Auftraggeber und Lieferant unterschiedliche Auffassungen zum Projektstand haben, schaffen unsere IT-Experten Klarheit und eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Die IT-Gutachterstelle unterstützt Unternehmen, Gerichte, Anwälte, Versicherungen und Projektbeteiligte mit neutralen, verständlichen und nachvollziehbaren Gutachten – zur Beweissicherung, Projektbewertung, Abnahme oder Streitbeilegung. KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH BUCHEN Terminvereinbarung: +49 (0) 40 866 260 – 20 Friedensallee 290 | 22763 Hamburg-Ottensen EDV-GutachtenUnser Team nimmt sich Zeit für Sie um komplexe IT-Sachverhalte verständlich zu erklären IT- & EDV-Gutachten für Streitfälle, Beweissicherung und Projektbewertung Unsere IT-Sachverständigen analysieren komplexe IT-Sachverhalte unabhängig, fachkundig und nachvollziehbar. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Softwareeinführungen, Digitalisierungs- oder Infrastrukturprojekte, IT-Systeme und Konflikte zwischen Auftraggebern und IT-Dienstleistern. Typische Anlässe für eine sachverständige Einschätzung sind: Beweissicherung bei IT-Konflikten Bewertung des aktuellen Projekt- oder Leistungsstands Prüfung von Leistungsbeschreibungen, Mitwirkungspflichten und Abnahmen Unterstützung bei Nachbesserungen und Leistungsstörungen Vorbereitung gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitbeilegung Schadensfeststellung und Absicherung von Ansprüchen Je nach Anlass kommen unterschiedliche Formen der Unterstützung in Betracht: Privatgutachten / Parteigutachten Gerichtsgutachten Schiedsgutachten Versicherungsgutachten Auditierung von IT-Projektständen Wir unterstützen sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich. Weitere außergerichtliche Methoden zur IT-Streitbeilegung finden Sie unter der IT-Streitbeilegungsstelle. KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH VorgehenIn drei Schritten zum fundierten IT-Gutachten Unser Vorgehen Die Begutachtung komplexer IT-Sachverhalte erfolgt in der Regel in drei Schritten: Auftragsklärung und Sichtung der Unterlagen Wir klären Ziel, Fragestellung und Untersuchungsgegenstand und sichten die verfügbaren Dokumente und Unterlagen als Basis für die weitere Analyse. Bestandsaufnahme und sachverständige Bewertung Unsere IT-Sachverständigen prüfen die Dokumente, Leistungsbeschreibungen, Projektstände, Abnahmen, Nachbesserungen... --- ---