Die IT-Streitbeilegung der INFOSOFT Herstellerneutrale Softwareberatung AG dient der strukturierten außergerichtlichen Klärung technischer, organisatorischer und projektbezogener IT-Konflikte.
Je nach Sachlage kann die Unterstützung insbesondere erfolgen als:
– IT-Gutachten
zur
– moderierten technische Klärung,
– neutralen fachlichen Bewertung,
– streitvorbereitenden technische Stellungnahme,
– Projektstatusanalyse,
– technischen Liefergegenstandsprüfung,
– Projektmanagementbewertung.
Art, Umfang, Beteiligte, Vertraulichkeit, Vergütung und Ergebnisform werden vor Beginn des Verfahrens gesondert vereinbart.
Die INFOSOFT Herstellerneutrale Softwareberatung AG erbringt keine Rechtsberatung. Rechtliche Fragestellungen können im Verfahren durch Rechtsanwälte oder sonstige rechtlich qualifizierte Berater der Beteiligten begleitet werden.
Ziel der IT-Streitbeilegung ist es, technische und organisatorische Sachverhalte nachvollziehbar zu klären, Entscheidungsgrundlagen zu schaffen und — soweit möglich — eine außergerichtliche Verständigung zwischen den Beteiligten zu unterstützen.
Die Vertraulichkeit des Verfahrens und die Verwendung der Ergebnisse richten sich nach der jeweiligen Verfahrensvereinbarung.
Kostenhinweise
Unsere Leistungen werden grundsätzlich auf Grundlage eines individuellen Angebots erbracht.
Die Vergütung richtet sich nach Art, Umfang, Dringlichkeit und Komplexität der beauftragten Leistung sowie nach der vereinbarten Leistungsart.
Soweit Stundensätze, Tagessätze oder Richtwerte genannt werden, verstehen sich diese gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen.
Vor Beginn einer kostenpflichtigen Tätigkeit erhalten Auftraggeber ein Angebot oder eine gesonderte Honorarvereinbarung. Darin werden die wesentlichen Leistungsinhalte, Vergütungsgrundlagen und Abrechnungsmodalitäten beschrieben.
Bei Streitbeilegungs-, Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsgutachtenverfahren kann zusätzlich vereinbart werden, wie die Kosten zwischen den Beteiligten getragen werden.